Kosten Psychotherapie
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe übernommen.
Termine, die nicht spätestens 48h vorher abgesagt werden, können meist nicht mehr nachbelegt werden. Daher erfolgt in diesen Fällen eine private Rechnungsstellung gemäß § 615 BGB als Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro pro kurzfristig abgesagtem oder ohne Absage nicht wahrgenommenem Termin.
Bei Buchung von Terminen in meiner Praxis akzeptieren Sie die AGB.