Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Psychotherapie bei emotionalen und sozialen Belastungen im Kindes- und Jugendalter

Die Praxis richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis 21 Jahre) sowie deren Eltern und Bezugspersonen, die psychotherapeutische Unterstützung bei psychischen, emotionalen oder sozialen Belastungen suchen. Das therapeutische Vorgehen orientiert sich an der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. 

Ziel ist es, individuelle Konfliktkonstellationen und deren Wirkung auf das Erleben und Verhalten besser zu verstehen, um in einem geeigneten Veränderungsprozess einsteigen zu können. Die Behandlung kann bei Bedarf durch traumatherapeutische Elemente ergänzt werden.

Themenschwerpunkte und therapeutischer Ansatz: Die Leistungen

Die psychotherapeutische Arbeit basiert auf der Annahme, dass psychisches Leiden Ausdruck innerer unbewusster Konflikte ist. Diese Konflikte haben häufig ihren Ursprung in frühen Beziehungserfahrungen und Entwicklungssituationen. Symptome werden als Ausdruck von Lösungsversuchen verstanden. In der Behandlung wird versucht, die Entstehungsbedingungen der Problematik nachvollziehbar zu machen und dadurch Veränderungen zu ermöglichen.

  • Verhaltensauffälligkeiten wie Schulangst, Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen, Fütterstörungen, exzessives Schreien, selbstverletzendes Verhalten

  • Hyperkinetische Störungen

  • Sozialverhaltensstörungen wie oppositionelles oder aggressives Verhalten, Regelverstöße, destruktives oder provokantes Verhalten, Trotzverhalten, Schulverweigerung

  • Emotionale Störungen wie Depressionen, Ängste, Zwänge, Rückzugstendenzen, selektiver Mutismus, Phobien

  • Konzentrationsstörungen, Leistungsstörungen, Schulprobleme, soziale Schwierigkeiten

  • Anpassungsstörungen, Belastungsstörungen, traumatische Erfahrungen

  • Entwicklungsstörungen, Bindungsstörungen, Reifungsverzögerungen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der begleitenden Elternarbeit. Diese umfasst die gemeinsame Reflexion der familiären Dynamik sowie der möglichen Bedeutung kindlicher Symptome. Ziel ist es, ein vertieftes Verständnis zu ermöglichen und kommunikative sowie zwischenmenschliche Prozesse konstruktiv zu gestalten.

Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung

Nach erfolgtem Erstgespräch und durchgeführter psychotherapeutischer Einordnung der aktuellen Situation (Diagnostik) wird geprüft, ob ein Behandlungsbedarf besteht und ob die Praxis hierzu die richtige Anlaufstelle darstellt. Im positiven Fall erfolgt danach in der Regel die Einleitung einer Psychotherapie, die bei der Krankenkasse vorab genehmigt wird. Nach erteilter Genehmigung durch die Krankenkasse finden regelmäßige Einzeltermine mit dem Kind oder dem Jugendlichen statt. Parallel finden Elterntermine getrennt vom Einzeltermin statt, um den Veränderungsprozess des Kindes mit unterstützen zu können. Die Elterntermine finden in meiner Praxis grundsätzlich ohne das Kind oder den Jugendlichen statt. Jugendliche ab 15 Jahren haben die Möglichkeit, zu entscheiden, dass eine Behandlung ohne Einbezug der Eltern stattfinden soll, wenn es fachlich nachvollziehbare Gründe dafür gibt. Dies wird in den Gesprächen mit den Jugendlichen persönlich besprochen.

Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist vor dem ersten Termin in der Praxis aus rechtlichen Gründen zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung des Elternteils, das nicht mit in die Praxis kommt, notwendig. Gespräche können nur dann durchgeführt werden, wenn zum ersten Termin das schriftliche Einverständnis vorliegt. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine schriftliche Bestätigung hierzu notwendig, die zum ersten Termin mitgebracht werden muss.

Kontakt aufnehmen
01
Erstsprechstunde

Die Erstsprechstunde dient der diagnostischen Einschätzung und dem gegenseitigen Kennenlernen.

02
Diagnostische Phase

Es erfolgt eine vertiefte psychotherapeutische Diagnostik zur Erfassung der individuellen Belastungen.

03
Behandlungsphase

Die psychotherapeutische Behandlung findet in regelmäßig stattfindenden Einzelsitzungen statt.

04
Elternarbeit

Begleitende Gespräche mit Eltern oder Bezugspersonen finden regelmäßig statt.

Hinweise zum organisatorischen Ablauf

  • Ein Termin zur Erstsprechstunde stellt keine automatische Aufnahme in eine Therapie dar.

  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Um die laufenden Sitzungen nicht zu stören, wird darum gebeten, nicht vorzeitig zu erscheinen.

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht und getrennt lebenden Eltern ist zum ersten Termin eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils mitzubringen.

  • Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis (z. B. amtliche Bestätigung) vorzulegen.

Bei organisatorischen Fragen kann die Praxis jederzeit kontaktiert werden.

Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie beantwortet

Welche Kosten entstehen für die psychotherapeutische Behandlung?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang der therapeutischen Leistungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Wie vereinbare ich einen Termin?

Bitte kontaktieren Sie die Praxis telefonisch oder schriftlich zur Terminvereinbarung.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer ist abhängig von der individuellen Situation und wird im Verlauf gemeinsam besprochen.

Werden Eltern in die Behandlung einbezogen?

Ja, Eltern oder Bezugspersonen werden regelmäßig in begleitenden Gesprächen einbezogen.

Zum Seitenanfang